Hier finden Sie das gesamte Tierschutzgesetz:

 

Tierschutzgesetz TSchG SR 455

 

Stand 1. Mai 2014

 

 


Wichtigste Neuerungen der am
1. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung:

Das BVET wird zum BLV
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schliesst sich per 1. Januar 2014 mit der Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamtes für Gesundheit zusammen und heisst künftig Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, abgekürzt BLV.

Hunde
Das Verbot der Einzelhaltung in Zwingern wurde gelockert: Künftig genügt es, wenn die Hunde Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Hund
in einem angrenzenden Gehege haben. Auf diesen Kontakt kann sogar ver-
zichtet werden bei Aufenthalten von maximal drei Monaten oder wenn die
Hunde tagsüber während mindestens fünf Stunden ausserhalb des Geheges Kontakt mit Menschen oder mit anderen Hunden haben (Art. 70).

Für Hunde, die tagsüber in Gruppenaussenhaltung mit Rückzugsmöglich-
keiten gehalten werden und nur zum Ruhen und Schlafen in Einzelboxen ver-
bracht werden, gelten neu folgende minimale
Boxenflächen: bis 20 kg: 2,2 m2; 20-45 kg: 4,3 m2; über 45kg: 5 m2.

Neu werden nicht nur Stachelhalsbänder sondern alle Halsbänder oder Führungshilfen, welche nach innen gerichtete Elemente aufweisen oder geeignet sind, durch mechanische Einwirkungen Schmerzen zu erzeugen, verboten (Art. 73).