Der Verein Kleintierrettung finanziert sich über Mitgliederbeiträge und Spenden und Legate.
Sie können uns auch über den Tod hinaus unterstützen, wenn Sie den Verein Kleintierrettung in Ihrem Testament berücksichtigen.
Die einfachste Form einer Verfügung von Todes wegen ist das eigenhändige Testament. Dabei müssen folgende Vorschriften beachtet werden:
Das Testament muss von Anfang bis zum Ende von Hand geschieben sein. In der Formulierung sind Sie frei. Sie können
zum Beispiel festlegen: «Der Verein Kleintierrettung soll ... erhalten».
Im Testament muss ausdrücklich stehen, wo und wann es verfasst wurde z.B.
Sargans den 1. Januar 2016 und es muss von Hand unterschrieben sein.
Sie können das eigenhändige Testament jederzeit durch eine neue letztwillige Verfügung ersetzen oder - unter Berücksichtigung der
erwähnten Formvorschriften - abändern.
Für Ihre eigenen Schützlinge, die nach Ihrem Tod (falls sich keine Hinterbliebenen dem Tier annehmen können/wollen) vorübergehend in einem Tierheim untergebracht werden müssen/sollen, ist es
nicht mehr als verantwortungsbewusst, wenn Sie in Ihrem Testament eine entsprechende Verfügung machen. Dies ist immer zum Wohl des Tieres und muss dementsprechend auch durch die Erben
oder den Erbvollstrecker respektiert und durchgesetzt werden.
Sie können Ihre Zuwendung selbstverständlich auch mit einer ganz speziellen Zweckbestimmung wie z.B. «für Erhaltung und Ausbau des Tierheims XY für herrenlose und ausgesetzte Katzen» sowie
mit Bedingungen oder Auflagen (z.B. Betreuung der eigenen Haustiere) versehen.