Wildtier angefahren - was tun?

 

Wir stellen immer wieder fest, dass das Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit Wildtieren nicht bekannt ist.

 

Jede, auch noch so geringe Kollision mit einem Wildtier kann zu ernsthaften Verletzungen und damit zu Schmerz und Leiden für das betroffene Tier führen. Es ist deshalb eine moralische Verpflichtung, dass alles daran gesetzt wird, dieses Leiden so rasch wie möglich zu verkürzen.

 

1. Immer anhalten (sofern es die Verkehrsverhältnisse zulassen), genauer Ort der Kollision festhalten und feststellen, ob das Tier im Bereich der Strasse liegt. Nie versuchen, ein verletztes Tier zu berühren oder gar zu fangen. Lebende Tiere immer in Ruhe lassen!

 

2. Sofortige Meldung des Unfalles an die Polizei (Einsatzzentrale, Notrufsäule oder Tel. 117) oder - falls bekannt - an den zuständigen Wildhüter oder Jagdaufseher. Die Polizei wird den zuständigen Wildhüter oder Jagdaufseher aufbieten, welcher zu jeder Tages- oder Nachtzeit ausrücken und das verletzte Tier suchen und von seinem Leiden erlösen wird. Diese Person stellt dann dem Unfallverursacher auch die, für die Versicherung notwendige Bestätigung über den Wildunfall aus. Bei einer nachträglichen, verspäteten Meldung kann nur noch eine Bestätigung über die Kontaktaufnahme mit der Wildhut, nicht aber eine Unfallbestätigung

ausgestellt werden. Die sofortige Meldung des Wildunfalls ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich zwingend. Eine verspätete oder gar unterlassene Meldung ist gemäss Art. 51 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) strafbar.

 

3. Nie versuchen die Tiere selbst zu fangen oder gar zu einem Tierarzt zu bringen. Dies führt dazu, dass die verletzen Tiere aufgejagt werden und teilweise noch über weite Strecken fliehen. Sie können dann (wenn überhaupt) auch mit speziell ausgebildeten Schweisshunden nur noch schlecht gefunden werden und verenden in der Regel langsam unter grossen Qualen. Ausserdem sind Wildtiere, welche sich von Hand fangen lassen, immer derart schwer verletzt, dass diese rasch und schmerzlos getötet werden müssen. Ein Einfangen und ein Transport zu einem Tierarzt verursacht dem betroffenen Tier nur zusätzliche unnötige Angst und Schmerzen, ohne dass ihm geholfen werden kann.

 

 

Der Unfall mit einem Wildtier ist nicht strafbar, das Unterlassen der Meldung hingegen schon.

 

Deshalb unbedingt folgendes Vorgehen beachten:

 

  • Schalten Sie den Warnblinker ein und halten Sie das Fahrzeug an.
  • Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.
  • Verständigen Sie die Polizei, Tel. 117 oder den Wildhüter (Telefonnummmern unten).
  • Seien Sie vorsichtig, da verletzte Wildtiere unter Stress stehen und gefährlich werden können. Nähern Sie sich dem Tier nicht.
  • Warten Sie auf die Polizei oder den Wildhüter.